Der kantonale Richtplan 2009 behandelt die Ortsbilder und Kulturdenkmäler im Kapitel S3. Das ISOS wird darin als eine Grundlage bei der Ausarbeitung der Planungen bezeichnet. Die Gemeinden mit Ortbildern von nationaler oder regionaler Bedeutung berücksichtigen die Inhalte des ISOS im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung in den kommunalen Planungen. Sie sorgen dabei dafür, dass die Ortsteile ihre Funktionen erfüllen und stimmen die Bau- und Nutzungsvorschriften darauf ab.