Die für die Ortsplanung zuständigen Organe der Gemeinde haben im betroffenen Gebiet im Hinblick auf diese Empfehlung zusammen mit der Schweizerischen Vereinigung für Landesplanung (VLP) eine gesamtheitliche und unabhängige Überprüfung der Bebauungsmöglichkeiten vorgenommen. Die schliesslich resultierenden Änderungen im Teilzonenplan Siedlung im Gebiet Wendelmatte sind von den Stimmberechtigten gutgeheissen worden. Die drei dagegen erhobenen Verwaltungsbeschwerden wies der Regierungsrat ab, soweit er darauf eintrat. Aus den Erwägungen: 2.5.2 Nach Art. 6 des Gesetzes über den Natur- und Heimatschutz vom 1. Juli 1966 (NHG;