| | Entscheid: | Der Ortskern von Greppen ist im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) als Objekt von nationaler Bedeutung aufgeführt. Im Inventar ist unter anderem festgehalten, dass das Dorf vom Ortskern bis zum Ufer des Vierwaldstättersees über nahezu unverbautes Wiesland verfüge, und es wird empfohlen, für das noch unverbaute Vorgelände zum See hin ein absolutes Bauverbot zu erlassen. Die für die Ortsplanung zuständigen Organe der Gemeinde haben im betroffenen Gebiet im Hinblick auf diese Empfehlung zusammen mit der Schweizerischen Vereinigung für Landesplanung (VLP) eine gesamtheitliche und unabhängige Überprüfung der Bebauungsmöglichkeiten vorgenommen.