Im Kanton Luzern stellt der Regierungsrat gemäss seiner Praxis den Initiativ- und Referendumskomitees in der regierungsrätlichen Botschaft jeweils eine Seite zur Verfügung, auf der diese ihre Argumente selber begründen und darstellen können. Die Wiedergabe der Standpunkte beachtlicher Minderheiten des Kantonsrates redigiert er jedoch nach ständiger Praxis selber, wobei er sich auf die Voten stützt, die in den vom Büro des Kantonsrates genehmigten Sitzungsprotokollen festgehalten sind. Private müssen nach geltendem Recht zur Redaktion der Erläuterungen regelmässig nicht beigezogen werden.