Die Erläuterungen dürfen jedenfalls nicht einseitig sein und bloss die Argumente der Behörden enthalten. Abstimmungserläuterungen können nur dann sinnvolle Grundlage für einen gehaltvollen Diskurs bilden, wenn sowohl die Sichtweise von Parlament und Regierung als auch diejenige der oppositionellen Kräfte unter Wahrung der Prinzipien der Fairness und Chancengleichheit angemessen zum Ausdruck kommen. Dabei ist zu beachten, dass die Abstimmungserläuterungen zwar wohl die wichtigsten, aber nicht alle möglichen Gesichtspunkte enthalten, die für oder gegen eine Vorlage sprechen. 7.4. Diese aus der Wahl- und Abstimmungsfreiheit abgeleiteten Grundsätze stellen gewissermassen