Nach einem Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts ist die Einteilung der Strassen in Abschnitte mit verschiedener Ableitungsweise mit bescheidenem Aufwand möglich und führt zu einer unterschiedlichen Beurteilung der Gebührenpflicht (Entscheid vom 5. Oktober 2000 im Fall VB. 2000.00216, veröffentlicht in: www.vgrzh.ch/rechtsprechung). |