Diese Kosten werden mit höheren Grundgebühren, die von allen an die Abwasseranlagen der Gemeinde angeschlossenen Benützern erhoben werden, finanziert. Für ausparzellierte Gemeinde-, Güter- und Privatstrassen ist keine Grundgebühr (keine Zuordnung zu einer Tarifzone) und damit auch keine Betriebsgebühr zu entrichten. Bei nicht ausparzellierten Gemeinde-, Güter- und Privatstrassen ist für die Strassenfläche (als nicht versiegelte Fläche einbezogen) ebenfalls keine Grundgebühr und damit auch keine Betriebsgebühr zu leisten. Die Kantonsstrassen werden demgegenüber der Gebührenpflicht (Anschluss- und Betriebsgebühren) unterstellt.