Nicht ausparzellierte Strassen werden als nicht versiegelte Fläche in die Berechnung einbezogen. Strassen dieser Art werden folglich nur für die Berechnung der Anschlussgebühr einer Tarifzone zugeordnet." Für die Entwässerung der Gemeinde-, Güter- und Privatstrassen werden nach dieser Bestimmung keine Betriebsgebühren erhoben. Die Betriebskosten für die Entwässerung dieser Strassen gehen zu Lasten der allgemeinen Betriebsrechnung der Gemeinde. Diese Kosten werden mit höheren Grundgebühren, die von allen an die Abwasseranlagen der Gemeinde angeschlossenen Benützern erhoben werden, finanziert.