Folgerichtig kann sie auch widerrufen werden, wenn eine Voraussetzung, die für die Erteilung vorhanden sein musste, nachträglich dahinfällt (Entscheid der I. Kammer des Obergerichtes des Kantons Luzern vom 8. März 1966, in: ZBJV 102 [1966] S. 396f.). Vertrauenswürdigkeit und Ehrenhaftigkeit, auch synonym für guten Leumund, sind für den Anwaltsberuf nicht nur aufgrund einer kantonalen Vorschrift erforderlich, sondern stellen in einem Rechtsstaat für die Ausübung einer staatlich bewilligten und unter behördlicher Aufsicht stehenden Anwaltstätigkeit vielmehr - geschrieben oder ungeschrieben - ein allgemeines Postulat und absolutes Erfordernis dar (vgl. dazu insbesondere auch BGE 98 Ia 596ff.).