Eine weitere Verzögerung ergibt sich - wie im vorliegenden Fall - durch das Einlegen eines Rechtsmittels. Es ist daher anzustreben, dass bereits die erste Instanz die Beendigung der Unterhaltspflicht datummässig exakt bestimmt, damit ein späterer Urteilsversand oder Rechtsmittelergreifungen (auch solche aus taktischen Gründen) keine Auswirkungen haben. |