So spielen bei der Höhe des Beitrages vor allem die finanziellen Verhältnisse beider Parteien eine Rolle. Die Dauer der Rentenpflicht wird dagegen in erster Linie aufgrund der Ehedauer und des Alters der Beteiligten (insbesondere auch der Kinder) festgelegt. Auf diese Weise ist denn auch die Vorinstanz vorgegangen. Um festzustellen, ob eine Berechtigte durch die Zusprechung einer nach Betrag und Dauer der Berechtigung unterschiedlichen Rente besser oder schlechter gestellt wird, darf daher nicht einfach der Gesamtbetrag der Leistungen in Rechnung gestellt werden.