Andernfalls bleibt er unberücksichtigt. Falls nicht etwas anderes begründet behauptet und belegt wird, geht der Richter davon aus, dass eine juristische Person mit Sitz in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig ist und alle übrigen Prozessparteien der Mehrwertsteuer nicht unterliegen. Die Anwälte werden ersucht, Ausführungen zur Frage der Mehrwertsteuerpflicht in die (erste) Rechtsschrift aufzunehmen. Zudem werden sie ersucht, allfällige spätere Änderungen bezüglich der Mehrwertsteuerpflicht dem Gericht mitzuteilen. Die Gerichte haben folgende Verfahrensregeln zu beachten: