Das Individuum ist innerhalb der Pole der menschlichen Existenz - Geburt und Tod - frei, den Lebensweg zu bestimmen. Der Suizid ist darin Ausdruck des höchstpersönlichen Gewissens, gerade weil er eine radikale Verfügung über die eigene Existenz enthält. Die Rechtsordnung bezweckt den Schutz des Lebens vor Fremdbestimmung; die Selbstbestimmung aber ist letztlich einer Regelung nicht zugänglich. Der Suizid ist daher - im Rechtssinne verstanden - ethisch nicht vorwerfbar.