Dies geht aus dem Rapport der Kantonspolizei Luzern (Kriminalabteilung/Fahndungsdienst) vom 26. Januar 1993 hervor, wo namentlich auf den Abschiedsbrief und die Befragung der Angehörigen hingewiesen wurde. Gemäss Stellungnahme der Amtsstatthalterin vom 18. Oktober 1993 war allerdings für den Amtsarzt die Todesursache nicht mit Sicherheit erkennbar. Es fehlten auch Arzneimittelpackungen, ferner waren keine Giftrestanzen festzustellen. Überdies soll die Ehefrau des Verstorbenen mehrmals von Mord gesprochen haben. Bei dieser Sachlage war die Amtsstatthalterin verpflichtet, die Sektion der Leiche anzuordnen und damit späteren Einwendungen bezüglich der Abklärung der Todesursache zuvorzukommen.