Mit Entscheid vom 21. Dezember 1992 verfügte der Ausschuss der Aufsichtsbehörde über die Rechtsanwälte die Eröffnung eines Disziplinarverfahrens gegen Rechtsanwalt X. Weiter erteilte der Ausschuss Rechtsanwalt X. "... die förmliche Weisung, bezüglich dieses Verfahrens die Medien nicht einzuschalten". Wegen dieser Weisung reichte Rechtsanwalt X. beim Amtsstatthalteramt Luzern-Stadt am 29. Januar 1993 Strafklage ein gegen den Präsidenten der Aufsichtsbehörde über die Rechtsanwälte wegen Nötigung und Amtsmissbrauchs.