Jeder Verstoss gegen eine derartige Verhaltensnorm werde als widerrechtlich aufgefasst. Was sodann den Begriff des Verschuldens anbelange, so werde als Verschulden im Sinne des Zivilrechts ein menschliches Verhalten bezeichnet, das die Ursache eines Schadens darstelle und als so tadelnswert angesehen werde, dass es die Haftbarmachung des Schädigers zu rechtfertigen vermöge. Dabei werde das in Frage stehende Verhalten nach einem objektiven Massstab bewertet, d.h. es werde verglichen mit jenem Verhalten, das nach der Rechtsordnung unter den gegebenen Verhältnissen von einem Durchschnittsmenschen habe erwartet werden dürfen.