vgl. zum Ganzen LGVE 1983 I Nr. 69 sowie BGE 116 Ia 172). - Hinsichtlich der Frage, wann eine Kostenauflage mit der Verfassung, d. h. mit Art. 4 BV, unvereinbar sei, hat das Bundesgericht im Urteil vom 27. Juni 1990 (BGE 116 Ia 162ff.) in Abänderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, es sei verfassungswidrig, einem nicht verurteilten Angeschuldigten wegen eines allein unter ethischen Gesichtspunkten vorwerfbaren Verhaltens Kosten zu überbinden.