O., S. 453). Es ist daher eine Abwägung der konkurrierenden Interessen des ersuchenden Staates an der Wahrheitsfindung einerseits und denjenigen des ersuchten Staates sowie des Betroffenen an der Geheimhaltung anderseits vorzunehmen (Markees Curt, SJK 423a S. 7ff., insbesondere S. 10f.; De Capitani Werner, a.a.O., S. 453; vgl. auch BBl 1976 II 464f.). Immer zu berücksichtigen ist auch der Grundsatz der Verhältnismässigkeit (Markees Curt, ZStR 95 [1978] S. 119; Wagner Beatrice, BJM 1985 S. 129). e) Der Rekurrent beruft sich im Zusammenhang mit Art.