Nach § 55 lit. a KoV beträgt die Anwaltsgebühr im Untersuchungsverfahren vor Amtsstatthalteramt Fr. 100.- bis Fr. 3500.-. Dieser Gebührenrahmen gilt für alle Strafverfahren ausser beispielsweise bei einem Verfahren von aussergewöhnlichem Umfang oder mit einer Vielzahl von Tatbeständen oder einer Mehrzahl von Angeklagten. In den letzteren Fällen ist die ordentliche Gebühr angemessen zu erhöhen (§ 60 Abs. 1 KoV; vgl. auch § 61 KoV zu weiteren Erhöhungsgründen).