| | Entscheid: | Im Rahmen eines Rechtshilfegesuchs der Untersuchungsbehörde des Kantons Genf eröffnete der Amtsstatthalter dem Gesuchsteller ein von dieser Behörde ausgestelltes "Mandat d'Amener" sowie deren mündliches Begehren auf Zuführung und verfügte die Versetzung in Untersuchungshaft. Das nach Einstellung der im Kanton Genf geführten Strafuntersuchung gestellte Entschädigungsgesuch wegen rechtswidriger Untersuchungshaft wies das Amtsstatthalteramt ab. Gegen diesen Entscheid reichte der Gesuchsteller bei der Kriminal- und Anklagekommission Beschwerde ein und beantragte unter anderem, der Staat sei zu verpflichten, ihm Schadenersatz und Genugtuung zu bezahlen.