| | Entscheid: | Am 12. November 1998 erliess das Amtsstatthalteramt eine Strafverfügung, in der der Angeschuldigte des ungenügenden Abstandhaltens auf der Autobahn, des Rechtsüberholens auf der Autobahn und des Missachtens eines allgemeinen Fahrverbots auf der Autobahn für schuldig befunden und mit einer Busse von Fr. 400.- bestraft wurde. Zugleich wurden ihm die amtlichen Kosten von Fr. 560.- auferlegt. Nach Einsprache des Angeschuldigten vom 8. Dezember 1998 stellte der Amtsstatthalter mit Entscheid vom 29. Januar 1999 die Strafuntersuchung ein und überband die amtlichen Kosten dem Staat.