| | Entscheid: | Die Privatkläger reichten am 23. Juli 1999 gegen die Angeschuldigten Strafklage wegen Beschimpfung nach Art. 177 StGB ein. Nach durchgeführter Strafuntersuchung stellte das Amtsstatthalteramt Luzern, Abteilung Luzern-Stadt, die Strafuntersuchung gegen die Angeschuldigten ein. Die Verfahrenskosten von Fr. 400.-- wurden den Privatklägern je zur Hälfte überbunden, eine Parteientschädigung wurde nicht zugesprochen.