Dieser Sachverhalt ist auch Gegenstand des hiesigen Strafverfahrens, nachdem der Transport in der Nähe von Luzern entdeckt worden war. In diesem Rahmen ersuchte die Staatsanwaltschaft K. am 10. Dezember 1997 rechtshilfeweise um Übermittlung von Kopien aus den bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern vorhandenen Unterlagen, wobei insbesondere der Aufgriffbericht, Protokolle der Vernehmung von Z. und die Anklageschrift interessierten. Mit Eintretensverfügung nach Art. 80a IRSG (SR 351.1) vom 15. Dezember 1997 gab die Staatsanwaltschaft Luzern dem Rechtshilfeersuchen statt. Zugleich betraute sie das Amtsstatthalteramt Luzern mit der Erledigung der Rechtshilfe.