| | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Z. steht im Kanton Luzern wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz vor Gericht. In diesem Zusammenhang wurde er von der Kantonspolizei verschiedentlich protokollarisch befragt und vom Amtsstatthalteramt mehrmals untersuchungsrichterlich einvernommen. Mit Urteil vom 6. Februar 1998 sprach das Kriminalgericht ihn der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig und bestrafte ihn. Z. appellierte gegen dieses Urteil, die Appellation ist noch hängig. Die ausländische Staatsanwaltschaft K. führt gegen Z. ebenfalls ein Strafverfahren wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz.