| | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | 5. - Das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) wies das Asylgesuch des Angeschuldigten und seiner Familie ab, weil es zum Schluss gekommen war, es sprächen ernsthafte Gründe dafür, dass dieser als Mitglied des afghanischen Staatssicherheitsdienstes KHAD an dessen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit beteiligt gewesen sei. Grund zu dieser Schlussfolgerung gaben Kenntnisse des BFF über die Arbeitsweise des KHAD und Aussagen des Angeschuldigten in der Befragung vor der Fremdenpolizei des Kantons Luzern.