Sache der Kriminal- und Anklagekommission ist es einzig zu entscheiden, ob die Untersuchung einzustellen sei, oder ob die Angeschuldigten an das Gericht zu überweisen seien. 6. - Der angefochtene Einstellungsentscheid des Amtsstatthalteramtes Luzern vom 25. November 1996 wurde am 10. Dezember 1996 der Post übergeben und dem Privatkläger am folgenden Tag zugestellt. Dieser stellt sich auf den Standpunkt, die zehntägige Rekursfrist sei mit der am 9. Januar 1997 erfolgten Postaufgabe der Rekursschrift eingehalten.