1 StPO), in andern Fällen derjenige, wer durch die strafbare Handlung in seinen Interessen unmittelbar verletzt worden ist (§ 35 Abs. 2 Ziff. 2 StPO). 3.2. Die Y. AG wirft der X. AG in ihrer Strafanzeige vor, sie oder eine ihrer Tochterunternehmungen vertreibe unter der Marke "X." das Produkt Edamer-Käse, der in den Niederlanden hergestellt werde. Dies ergebe sich ohne weiteres aus dem Produkt selbst: Auf der Rückseite der Verpackung finde sich der kleine Hinweis "hergestellt in Niederlanden / Fabriqué aux Pays-Bas". Rechts von der Marke "X." (auf der Vorder- und der Rückseite) werde jedoch das Schweizerkreuz hinzugefügt, obschon das Produkt im Ausland fabriziert werde.