Darin führte sie aus, die X. AG habe im 2007 auf der Verpackung (Vorder- und Rückseite) ihres Edamer Käses rechts vom Logo ihrer Marke das Schweizerkreuz hinzugefügt, obschon das Produkt in den Niederlanden fabriziert worden sei. Nach durchgeführter Strafuntersuchung stellte das Amtsstatthalteramt mit Entscheid vom 14. Oktober 2008 die Untersuchung gegen die X. AG ein, wofür die Staatsanwaltschaft am 28. Oktober 2008 ihr Visum erteilte. Gegen diesen Einstellungsentscheid reichte die Y. AG am 7. November 2008 bei der Staatsanwaltschaft Rekurs ein und forderte, dass die X. AG dem zuständigen Gericht überwiesen werde.