Auf Strafanzeige von Y. führt das Amtsstatthalteramt gegen X. eine Strafuntersuchung unter anderem wegen Ausnützung der Notlage. Am 27. Januar 2009 wurde Y. zu einer untersuchungsrichterlichen Zeugeneinvernahme vorgeladen. Da X. nicht bereit war, den Wunsch von Y., die Einvernahme ohne persönliche Konfrontation mit ihm durchzuführen, zu respektieren, teilte das Amtsstatthalteramt X. am 27. Februar 2009 mit, die Strafuntersuchung werde mit einer Video-Einvernahme der Zeugin bzw. des Opfers fortgesetzt. Am 20. März 2009 wurde Y. auf den 27. März 2009 bei der Kantonspolizei Luzern in das Videobefragungszimmer vorgeladen.