Dass daher im Rahmen solcher reaktiver, aber erlaubter Zwangsanwendung (Art. 20 Polizeigesetz) eine leichte Kollision erfolgte, ist zwar nicht optimal, aber noch durch das Verhältnismässigkeitsgebot gedeckt. Kriminal- und Anklagekommission, 5. Oktober 2009 (KA 09 135) |