Die Kantonspolizei plante einen Zugriff bei einer Übergabe von Betäubungsmitteln. Vor Ort entschieden die Einsatzkräfte, den Zugriff nicht an der ursprünglich geplanten Stelle durchzuführen, sondern dem Fahrzeug des Tatverdächtigen mit eingeschaltetem Blaulicht entgegenzufahren und dieses von vorne abzubremsen. Dabei kam es zu einer Kollision zwischen dem Polizeifahrzeug und dem Fahrzeug des Tatverdächtigen. Beide Fahrzeuge wurden beschädigt. Der Tatverdächtige reichte daraufhin gegen den Lenker des Polizeifahrzeuges eine Strafklage wegen fahrlässiger Körperverletzung nach Art. 125 StGB ein und konstituierte sich als Privatkläger.