Aus dem Erledigungsbericht der Kantonspolizei vom 28. Mai 2008 über die Festnahme und Hausdurchsuchung in A. ergibt sich, dass die Polizeibeamten am Morgen des 27. Mai 2008 um 06.15 Uhr beim Wohnhaus des Angeschuldigten in A. vorsprachen und dem Angeschuldigten die Festnahme- und Hausdurchsuchungsverfügung des Amtsstatthalters aushändigten. Laut Bericht der Kantonspolizei zerriss der Angeschuldigte die Verfügung sogleich nach dem Durchlesen. An-schliessend habe er sich in eine Fluch- und Schimpftirade gesteigert, die ein Gespräch mit ihm nur in beschränktem Mass zugelassen habe.