Am 27. Mai 2008 wurden in den angegebenen Räumlichkeiten verschiedene Gegenstände und Computersysteme beschlagnahmt und teilweise versiegelt. Der Angeschuldigte sowie von der Beschlagnahme betroffene Dritte reichten bei der Kriminal- und Anklagekommission rechtzeitig Rekurs ein und beantragten die Aufhebung der Beschlagnahmeverfügungen des Amtsstatthalters. Die Kriminal- und Anklagekommission wies den Rekurs ab. Aus den Erwägungen: 4.- Die Rekurrenten bestreiten einen hinreichenden Tatverdacht. Sie machen geltend, es sei nicht ersichtlich, inwiefern das Verhalten des Angeschuldigten von strafrechtlicher Relevanz sein soll.