Im Zusammenhang mit einer Strafuntersuchung gegen X. wegen Veruntreuung und ungetreuer Geschäftsbesorgung erliess der Amtsstatthalter am 21. und 27. Mai 2008 verschiedene Festnahme- und Hausdurchsuchungsverfügungen. Dabei ordnete er die Durchsuchung aller dem Angeschuldigten zugänglichen Büro- und Geschäftsräumlichkeiten in A., der ihm zugänglichen Räume an seinem Wohnort in B. nebst den von ihm benutzten Fahrzeugen und den Geschäftsräumen der Y. AG sowie der Z. AG an. Am 27. Mai 2008 wurden in den angegebenen Räumlichkeiten verschiedene Gegenstände und Computersysteme beschlagnahmt und teilweise versiegelt.