Wenn der Inhaber die ihm ausgehändigte Festnahme- und Hausdurchsuchungsverfügung sogleich nach dem Durchlesen zerreisst und sich anschliessend in eine Fluch- und Schimpftirade steigert, so lässt dies ohne Weiteres den Schluss zu, dass der Inhaber nicht bereit gewesen wäre, die fraglichen Gegenstände freiwillig herauszugeben. ====================================================================== Im Zusammenhang mit einer Strafuntersuchung gegen X. wegen Veruntreuung und ungetreuer Geschäftsbesorgung erliess der Amtsstatthalter am 21. und 27. Mai 2008 verschiedene Festnahme- und Hausdurchsuchungsverfügungen.