Im Übrigen weist die Staatsanwaltschaft zu Recht darauf hin, dass die Grundbuchsperre eine vorläufige Sicherungsmassnahme ist, die bei fortlaufendem Verfahren durch andere Massnahmen (z.B. Sicherheitsleistung in Geld) ersetzt werden kann. Kriminal- und Anklagekommission, 10. Februar 2009 (KA 08 191) |