Im Gegenteil, damit können deren Interessen und die Interessen der Eigentümerin der Parzelle A unter einen Hut gebracht werden. Mit einem Flachdach wird die Aussicht weniger eingeschränkt und die Möglichkeit, nun einen Neubau zu erstellen, nützt auch dem Baukonsortium Z, zumal es selber das ehemalige Wohnhaus als nicht mehr bewohnbar einschätzte. Wie erwähnt, wird erst die Strafuntersuchung zeigen, ob durch den Abbruch ein Vermögensvorteil im Sinne von Art. 70 StGB erlangt worden ist.