70 und 71 StGB und verfügte in Anwendung von § 115 StPO eine Grundbuchsperre auf der Parzelle A. Gegen die Grundbuchsperre wehrte sich ein angeschuldigter Gesellschafter des Baukonsortiums Z. Die Kriminal- und Anklagekommission (KAK) wies den Rekurs ab. Aus den Erwägungen: 5. Die Beschlagnahme - eingeschlossen die Grundbuchsperre - ist eine provisorische (konservatorische) prozessuale Massnahme zur vorläufigen Sicherung der Beweismittel bzw. der allenfalls der Einziehung unterliegenden Gegenstände und Vermögenswerte.