Zulässigkeit der Grundbuchsperre zur vorläufigen Sicherung einer allfälligen Ersatzforderung nach Art. 71 StGB. ====================================================================== Der Gemeinderat X reichte gegen das Baukonsortium Z Strafanzeige wegen Widerhandlungen gegen das kantonale Bau- und Planungsgesetz ein, weil dieses ohne Bewilligung ein Wohnhaus auf der Parzelle A abbrechen liess, das im kommunalen Inventar der schützenswerten Kulturobjekte der Gemeinde X verzeichnet ist. Im Rahmen der Strafuntersuchung eröffnete das Amtsstatthalteramt ein Einziehungsverfahren im Sinne von Art. 70 und 71 StGB und verfügte in Anwendung von § 115 StPO eine Grundbuchsperre auf der Parzelle A.