Einstellung der Strafuntersuchung aufgrund der Wiedergutmachung duch den Täter. ====================================================================== Die Staatsanwaltschaft beantragte die Einstellung der Strafuntersuchung wegen Betrugs zum Nachteil von Angehörigen infolge Rückzugs des Strafantrags sowie derjenigen wegen der damit im Zusammenhang stehenden Urkundenfälschung infolge Wiedergutmachung durch den Täter. Aus den Erwägungen: Es bleibt zu prüfen, ob auch die Voraussetzungen für eine Einstellung der Strafuntersuchung bezüglich des Vorwurfs der mehrfachen Urkundenfälschung nach Art. 251 Ziff. 1 StGB erfüllt sind und dem Antrag der Staatsanwaltschaft entsprochen werden kann.