220 StGB und mehrfacher Entführung nach Art. 183 Ziff. 2 StGB dem Kriminalgericht zur Beurteilung. Der Angeschuldigte rekurrierte an die Staatsanwaltschaft. Dieses gelangte an die Kriminal- und Anklagekommission (KAK) mit dem Antrag, die Untersuchung bezüglich des Vorwurfs der Entführung einzustellen. Aus den Erwägungen: 4.1. Die Staatsanwaltschaft beantragte der KAK gestützt auf § 157 Abs. 2 StPO von Amtes wegen, die Untersuchung sei bezüglich des Vorwurfs der Entführung bzw. der Freiheitsberaubung nach Art. 183 Ziff. 1 und 2 StGB einzustellen.