Es kann jedenfalls nicht von vornherein gesagt werden, dass ein rechtlich klarer Fall vorliegt, in dem mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht mit einer Verurteilung zu rechnen ist bzw. der mit einem Freispruch enden muss. In einem solchen Zweifelsfall ist der Entscheid praxisgemäss dem Strafgericht zu überlassen (LGVE 1983 I Nr. 65). Kriminal- und Anklagekommission, 13. November 2007 (KA 07 118) |