In manchen Themen bleibe wenig Raum für erneutes Nachdenken und die Betroffenheit lasse zeitweise wenig Spielraum für Flexibilität. Damit zeige sich auch wenig Bereitschaft für versöhnliche Ansätze und Kompromisse. Die Situation, wonach A. den Kindern faktisch die Entscheidung übertrage, ob die Besuche stattfänden, sei für die Kinder überfordernd und nicht altersangemessen. Andernorts hält der KJPD fest, dass er die von B. geäusserten Zweifel an der Erziehungsfähigkeit von A. so nicht unterstützen könne. Diese Fähigkeit umfasse ein weites Feld der Förderung und Begleitung der gesamten Entwicklung der Kinder.