Der Dekan muss nach kanonischem Recht zwar Priester sein (Stephan Haering/Heribert Schmitz, a.a.O., S. 179), er hat aber in seiner Funktion als Leiter des Dekanats keine unmittelbaren seelsorgerischen Aufgaben, seine Rechte und Pflichten sind im Wesentlichen administrativer, planerischer Natur. Es fehlt somit an der Grundvoraussetzung der berufsspezifischen, seelsorgerischen Tätigkeit und des dadurch begründeten Vertrauensverhältnisses zwischen dem Geistlichen und der ratsuchenden Person, das allein den Schutz der in diesem Rahmen offenbarten oder wahrgenommenen Tatsachen zu rechtfertigen vermag.