Vorsatz nicht erstellt. ====================================================================== Der Rekurrent warf den Angeschuldigten vor, sie hätten der deutschen Staatsanwaltschaft falsche Informationen geliefert, um den Anschein der Fluchtgefahr zu begründen und damit seine Verhaftung zu bewirken. Sie hätten ihr wider besseres Wissen mitgeteilt, er bewohne die von der X. AG angemietete Wohnung seit ca. sechs Wochen nicht mehr, und er habe die Wohnung zu einem grossen Teil geräumt und diverse Unterlagen beiseite geschafft. Gestützt darauf habe das Landgericht einen internationalen Haftbefehl ausgestellt, welcher in der Folge zu seiner Verhaftung geführt habe.