Darin sind Gebäude abgebildet, die von X. in seiner Funktion als Chefarchitekt bei der Privatklägerin entworfen und von dieser realisiert worden sind. Die Privatklägerin erhob Strafklage gegen Z. (Angeschuldigter) als Verwaltungsrat und Geschäftsführer der Y. AG wegen Urheberrechtsverletzung sowie wegen unlauteren Wettbewerbs. Der Amtsstatthalter stellte die Strafuntersuchung gegen Z. ein, unter anderem weil es am Vorsatz fehle, da sich Z. vor der Herausgabe des Prospekts über die Rechtmässigkeit der Abbildungen bei seinem Anwalt erkundigt und dieser eine Verletzung des Urheberrechts verneint habe.