Eventualvorsatz. Wer sich bei seinem Anwalt absichert, dass sein Prospekt weder urheberrechtlich bedenklich noch unlauter ist, kann strafrechtlich nicht belangt werden. ====================================================================== X. war früher Chefarchitekt bei der Privatklägerin und arbeitet heute für die Generalunternehmerin Y. AG. Diese liess einen Prospekt "Architektur und Design by X." erstellen. Darin sind Gebäude abgebildet, die von X. in seiner Funktion als Chefarchitekt bei der Privatklägerin entworfen und von dieser realisiert worden sind.