Jörg Paul Müller, Grundrechte in der Schweiz, 3. Aufl., Bern 1999, S. 130 oben). Von einer unzulässigen Beweismittelausforschung kann daher keine Rede sein. Ausserdem wird gegen ihren Lebenspartner Y. wegen Vermögens- und Urkundendelikte sowie strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität ermittelt.