Im Zusammenhang mit einer Strafuntersuchung gegen X. wegen Verdachts des Darlehensbetruges und gegen ihren Lebenspartner Y. wegen Delikte gegen das Vermögen und die sexuelle Integrität erliess der Amtsstatthalter eine Hausdurchsuchungs- und Beschlagnahmeverfügung. Bei der Hausdurchsuchung wurde unter anderem ein Tagebuch von X. beschlagnahmt. Auf Verlangen der Angeschuldigten wurde das Tagebuch polizeilich versiegelt. Mit ihrem Rekurs verlangte X. die Herausgabe des Tagebuchs.