Die KAK hat darüber zu befinden, ob die Wahrung des Privat- bzw. Geschäftsbereichs oder das öffentliche Interesse an der Wahrheitserforschung höher zu werten ist. Ist die Durchsuchung bewilligt, kann sie dem Untersuchungsrichter überlassen werden, wenn zu vermuten ist, dass die fraglichen Papiere für den Zweck der Untersuchung von Bedeutung sind. Werden Geheimnisse, insbesondere von Berufspersonen nach Art.